Grundsätzlich werden die Kosten für die Psychotherapie durch die Gesetzliche
Krankenkasse (GKV) oder Private Krankenversicherung (PKV) übernommen.

In der GKV ist Psychotherapie antragspflichtig. Vor Beantragung werden
Sprechstundentermine sowie probatorische Sitzungen verpflichtend durchgeführt.
Sprechstundentermine dienen auch der Klärung der Indikation einer Behandlung
und können als Kassenleistung abgerechnet werden.

In der PKV ist der Leistungsumfang und die Antragsstellung unterschiedlich
geregelt. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig über den Leistungsumfang
und die Antragsbedingungen. Psychotherapie ist dabei meist antragspflichtig
(u.a. in der Beihilfe).

Wenn Sie dies möchten, können Sie selbst auch für die Psychotherapie aufkommen.